Kontakt
Konditionen
Konditionen
Konditionen
und Preise
und Preise
und Preise
Termine
Termine
Termine
Baubeginn ist im Sommer 2026, die Fertigstellung im Frühjahr 2028 geplant. Der genaue Bezugstermin wird der Käuferschaft vier Monate im Voraus mitgeteilt.
Baubeginn ist im Sommer 2026, die Fertigstellung im Frühjahr 2028 geplant. Der genaue Bezugstermin wird der Käuferschaft vier Monate im Voraus mitgeteilt.
Baubeginn ist im Sommer 2026, die Fertigstellung im Frühjahr 2028 geplant. Der genaue Bezugstermin wird der Käuferschaft vier Monate im Voraus mitgeteilt.
Verbindlichkeit
Verbindlichkeit
Verbindlichkeit
Die Planunterlagen sind vorbehältlich behördlicher Auflagen. Abweichungen zur effektiven Ausführung sind nicht auszuschliessen. Planänderungen und Korrekturen im Baubeschrieb, welche die Qualität nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten. Massgebend für die Ausführungen und Konstruktionen sind der detaillierte Baubeschrieb und die definitiven Ausführungspläne.
Die Planunterlagen sind vorbehältlich behördlicher Auflagen. Abweichungen zur effektiven Ausführung sind nicht auszuschliessen. Planänderungen und Korrekturen im Baubeschrieb, welche die Qualität nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten. Massgebend für die Ausführungen und Konstruktionen sind der detaillierte Baubeschrieb und die definitiven Ausführungspläne.
Die Planunterlagen sind vorbehältlich behördlicher Auflagen. Abweichungen zur effektiven Ausführung sind nicht auszuschliessen. Planänderungen und Korrekturen im Baubeschrieb, welche die Qualität nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten. Massgebend für die Ausführungen und Konstruktionen sind der detaillierte Baubeschrieb und die definitiven Ausführungspläne.
Verkaufspreise
Verkaufspreise
Verkaufspreise
Es gelten die Verkaufspreise gemäss Preisliste. Sie verstehen sich als Pauschalpreise für die schlüsselfertigen Häuser inklusive Miteigentumsanteile am gemeinschaftlichen Grundstück gemäss Baubeschrieb und Vertragsunterlagen (inkl. Vertragspläne). Der Pauschalpreis teilt sich auf in einen Land- und Werkpreis.
Allfällige Einrichtungsgegenstände haben in diesem Verkaufsdossier nur darstellenden Charakter und sind im Kaufpreis nicht enthalten. Mehrkosten durch Käuferwünsche sind ebenfalls nicht im Kaufpreis enthalten.
Bei mehreren gleichwertigen Angeboten behält sich die veräussernde Partei vor, eine zweite Angebotsrunde durchzuführen. Der Verkauf erfolgt grundsätzlich an den Meistbietenden, wobei weitere Entscheidungsfaktoren mit einbezogen werden können. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Es gelten die Verkaufspreise gemäss Preisliste. Sie verstehen sich als Pauschalpreise für die schlüsselfertigen Häuser inklusive Miteigentumsanteile am gemeinschaftlichen Grundstück gemäss Baubeschrieb und Vertragsunterlagen (inkl. Vertragspläne). Der Pauschalpreis teilt sich auf in einen Land- und Werkpreis.
Allfällige Einrichtungsgegenstände haben in diesem Verkaufsdossier nur darstellenden Charakter und sind im Kaufpreis nicht enthalten. Mehrkosten durch Käuferwünsche sind ebenfalls nicht im Kaufpreis enthalten.
Bei mehreren gleichwertigen Angeboten behält sich die veräussernde Partei vor, eine zweite Angebotsrunde durchzuführen. Der Verkauf erfolgt grundsätzlich an den Meistbietenden, wobei weitere Entscheidungsfaktoren mit einbezogen werden können. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Es gelten die Verkaufspreise gemäss Preisliste. Sie verstehen sich als Pauschalpreise für die schlüsselfertigen Häuser inklusive Miteigentumsanteile am gemeinschaftlichen Grundstück gemäss Baubeschrieb und Vertragsunterlagen (inkl. Vertragspläne). Der Pauschalpreis teilt sich auf in einen Land- und Werkpreis.
Allfällige Einrichtungsgegenstände haben in diesem Verkaufsdossier nur darstellenden Charakter und sind im Kaufpreis nicht enthalten. Mehrkosten durch Käuferwünsche sind ebenfalls nicht im Kaufpreis enthalten.
Bei mehreren gleichwertigen Angeboten behält sich die veräussernde Partei vor, eine zweite Angebotsrunde durchzuführen. Der Verkauf erfolgt grundsätzlich an den Meistbietenden, wobei weitere Entscheidungsfaktoren mit einbezogen werden können. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Kauf- und Zahlungsabwicklung
Kauf- und Zahlungsabwicklung
Kauf- und Zahlungsabwicklung
•
•
•
Beim Abschluss der Reservation ist eine Anzahlung von CHF 50‘000 zu leisten. Diese Anzahlung wird weder verzinst noch sichergestellt. Mit der Reservation ist zudem eine Finanzierungsbestätigung einer Schweizer Bank oder Versicherung abzugeben.
Beim Abschluss der Reservation ist eine Anzahlung von CHF 50‘000 zu leisten. Diese Anzahlung wird weder verzinst noch sichergestellt. Mit der Reservation ist zudem eine Finanzierungsbestätigung einer Schweizer Bank oder Versicherung abzugeben.
Beim Abschluss der Reservation ist eine Anzahlung von CHF 50‘000 zu leisten. Diese Anzahlung wird weder verzinst noch sichergestellt. Mit der Reservation ist zudem eine Finanzierungsbestätigung einer Schweizer Bank oder Versicherung abzugeben.
•
•
•
Abschluss des Kaufvertrages über den Landanteil. Die Bezahlung des Landpreises (abzüglich Reservationszahlung) hat bei der Beurkundung zu erfolgen. Gleichzeitig Abschluss des Werkvertrages mit der Werkerstellerin (eins Gesamtleistungen AG). Die Bezahlung des Werkpreises erfolgt gemäss separatem Zahlungsplan dem Baufortschritt entsprechend.
Abschluss des Kaufvertrages über den Landanteil. Die Bezahlung des Landpreises (abzüglich Reservationszahlung) hat bei der Beurkundung zu erfolgen. Gleichzeitig Abschluss des Werkvertrages mit der Werkerstellerin (eins Gesamtleistungen AG). Die Bezahlung des Werkpreises erfolgt gemäss separatem Zahlungsplan dem Baufortschritt entsprechend.
Abschluss des Kaufvertrages über den Landanteil. Die Bezahlung des Landpreises (abzüglich Reservationszahlung) hat bei der Beurkundung zu erfolgen. Gleichzeitig Abschluss des Werkvertrages mit der Werkerstellerin (eins Gesamtleistungen AG). Die Bezahlung des Werkpreises erfolgt gemäss separatem Zahlungsplan dem Baufortschritt entsprechend.
•
•
•
Bei der Beurkundung ist der Verkäuferin für den Landpreis und dem Werkerstellerin für den Werkpreis ein Zahlungsversprechen eines in der Schweiz domizilierten Finanzierungsinstitutes auszuhändigen.
Bei der Beurkundung ist der Verkäuferin für den Landpreis und dem Werkerstellerin für den Werkpreis ein Zahlungsversprechen eines in der Schweiz domizilierten Finanzierungsinstitutes auszuhändigen.
Bei der Beurkundung ist der Verkäuferin für den Landpreis und dem Werkerstellerin für den Werkpreis ein Zahlungsversprechen eines in der Schweiz domizilierten Finanzierungsinstitutes auszuhändigen.
•
•
•
Allfällige Käuferwünsche werden direkt mit der Werkerstellerin vereinbart und abgerechnet.
Allfällige Käuferwünsche werden direkt mit der Werkerstellerin vereinbart und abgerechnet.
Allfällige Käuferwünsche werden direkt mit der Werkerstellerin vereinbart und abgerechnet.
Notariatskosten
Notariatskosten
Notariatskosten
Notariats- und Grundbuchkosten werden je zur Hälfte vom Verkäufer und Käufer übernommen. Kosten für allfällige Pfandrechtserrichtung sind vom Käufer zu tragen.
Notariats- und Grundbuchkosten werden je zur Hälfte vom Verkäufer und Käufer übernommen. Kosten für allfällige Pfandrechtserrichtung sind vom Käufer zu tragen.
Notariats- und Grundbuchkosten werden je zur Hälfte vom Verkäufer und Käufer übernommen. Kosten für allfällige Pfandrechtserrichtung sind vom Käufer zu tragen.
Im Kaufpreis enthalten
Im Kaufpreis enthalten
Im Kaufpreis enthalten
Im Kaufpreis inbegriffen sind alle Arbeiten und Lieferungen, die zur schlüsselfertigen Erstellung der Vertragsobjekte erforderlich sind. Der Kaufpreis umfasst alle auf die Gebäudeteile, Anlagen und Einrichtungen anfallenden Bauvorbereitungs-, Gebäude-, Umgebungs-, Reinigungs- und Räumungskosten mit Einschluss sämtlicher Honorare, Baunebenkosten wie Anschluss- und weitere Gebühren, Versicherungskosten, Vermessungs- und Vermarkungskosten inkl. der Gebäudeaufnahme, Zinsen und Spesen aller Art.
Im Kaufpreis inbegriffen sind alle Arbeiten und Lieferungen, die zur schlüsselfertigen Erstellung der Vertragsobjekte erforderlich sind. Der Kaufpreis umfasst alle auf die Gebäudeteile, Anlagen und Einrichtungen anfallenden Bauvorbereitungs-, Gebäude-, Umgebungs-, Reinigungs- und Räumungskosten mit Einschluss sämtlicher Honorare, Baunebenkosten wie Anschluss- und weitere Gebühren, Versicherungskosten, Vermessungs- und Vermarkungskosten inkl. der Gebäudeaufnahme, Zinsen und Spesen aller Art.
Im Kaufpreis inbegriffen sind alle Arbeiten und Lieferungen, die zur schlüsselfertigen Erstellung der Vertragsobjekte erforderlich sind. Der Kaufpreis umfasst alle auf die Gebäudeteile, Anlagen und Einrichtungen anfallenden Bauvorbereitungs-, Gebäude-, Umgebungs-, Reinigungs- und Räumungskosten mit Einschluss sämtlicher Honorare, Baunebenkosten wie Anschluss- und weitere Gebühren, Versicherungskosten, Vermessungs- und Vermarkungskosten inkl. der Gebäudeaufnahme, Zinsen und Spesen aller Art.
Käuferwünsche
Käuferwünsche
Käuferwünsche
Kosten für zusätzliche Leistungen, Bestellungsänderungen oder Sonderwünsche, die von der Standardausführung abweichen und weder im Bau- und Leistungsbeschrieb noch in den Vertragsunterlagen enthalten sind, werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Kosten für Architektur und Ingenieure aufgrund von Planungsänderungen resp. für Änderungs- und/oder Zusatzwünsche der Käuferschaft werden vorab ermittelt und pauschaliert. Käuferwünsche werden direkt zwischen der Käuferschaft und der Werkerstellerin vereinbart.
Kosten für zusätzliche Leistungen, Bestellungsänderungen oder Sonderwünsche, die von der Standardausführung abweichen und weder im Bau- und Leistungsbeschrieb noch in den Vertragsunterlagen enthalten sind, werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Kosten für Architektur und Ingenieure aufgrund von Planungsänderungen resp. für Änderungs- und/oder Zusatzwünsche der Käuferschaft werden vorab ermittelt und pauschaliert. Käuferwünsche werden direkt zwischen der Käuferschaft und der Werkerstellerin vereinbart.
Kosten für zusätzliche Leistungen, Bestellungsänderungen oder Sonderwünsche, die von der Standardausführung abweichen und weder im Bau- und Leistungsbeschrieb noch in den Vertragsunterlagen enthalten sind, werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Kosten für Architektur und Ingenieure aufgrund von Planungsänderungen resp. für Änderungs- und/oder Zusatzwünsche der Käuferschaft werden vorab ermittelt und pauschaliert. Käuferwünsche werden direkt zwischen der Käuferschaft und der Werkerstellerin vereinbart.
Sonstiges
Sonstiges
Sonstiges
Bei einer allfälligen Käufervermittlung durch Dritte entsteht weder gegenüber der veräussernden/erstellenden Partei noch gegenüber dem Interessenten Anspruch auf Ausrichtung einer Provision.
Bei einer allfälligen Käufervermittlung durch Dritte entsteht weder gegenüber der veräussernden/erstellenden Partei noch gegenüber dem Interessenten Anspruch auf Ausrichtung einer Provision.
Bei einer allfälligen Käufervermittlung durch Dritte entsteht weder gegenüber der veräussernden/erstellenden Partei noch gegenüber dem Interessenten Anspruch auf Ausrichtung einer Provision.
Disclaimer
Disclaimer
Disclaimer
Die Möblierung ist im Werkpreis nicht inbegriffen und hat lediglich Vorschlagcharakter. Die dargestellten räumlichen Visualisierungen dienen zur Illustration des Projektes ab Plan und können Ausbauten enthalten, die nicht im Verkaufspreis integriert sind. Die Gestaltung und Farbgebung des Baukörpers, des Aussenraumes sowie den allgemein zugänglichen Räumen (Technik, Keller, usw.) erfolgt aufgrund des allgemeinen Farb- und Materialkonzeptes des Architekten. Materialien und Farben können in der Endausführung teils noch abweichen, bildliche Darstellungen sind daher indikativ zu verstehen.
Die Visualisierungen und Pläne in dieser Dokumentation sind nicht Bestandteil des Kauf- und Werkvertrages.
Die Möblierung ist im Werkpreis nicht inbegriffen und hat lediglich Vorschlagcharakter. Die dargestellten räumlichen Visualisierungen dienen zur Illustration des Projektes ab Plan und können Ausbauten enthalten, die nicht im Verkaufspreis integriert sind. Die Gestaltung und Farbgebung des Baukörpers, des Aussenraumes sowie den allgemein zugänglichen Räumen (Technik, Keller, usw.) erfolgt aufgrund des allgemeinen Farb- und Materialkonzeptes des Architekten. Materialien und Farben können in der Endausführung teils noch abweichen, bildliche Darstellungen sind daher indikativ zu verstehen.
Die Visualisierungen und Pläne in dieser Dokumentation sind nicht Bestandteil des Kauf- und Werkvertrages.
Die Möblierung ist im Werkpreis nicht inbegriffen und hat lediglich Vorschlagcharakter. Die dargestellten räumlichen Visualisierungen dienen zur Illustration des Projektes ab Plan und können Ausbauten enthalten, die nicht im Verkaufspreis integriert sind. Die Gestaltung und Farbgebung des Baukörpers, des Aussenraumes sowie den allgemein zugänglichen Räumen (Technik, Keller, usw.) erfolgt aufgrund des allgemeinen Farb- und Materialkonzeptes des Architekten. Materialien und Farben können in der Endausführung teils noch abweichen, bildliche Darstellungen sind daher indikativ zu verstehen.
Die Visualisierungen und Pläne in dieser Dokumentation sind nicht Bestandteil des Kauf- und Werkvertrages.